Deutsch-französischer Rechtsanwalt in Düsseldorf
Spezialisierte Beratung im deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr — Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Unternehmensnachfolge und persönliche Strukturentscheidungen, in beiden Rechts- und Geschäftskulturen.
Spezialisierung im deutsch-französischen Recht
Dr. Vincent Stelzhammer ist Rechtsanwalt mit ausgeprägter Spezialisierung auf den deutsch-französischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Seine Promotion an den Universitäten zu Köln und Paris 1 Panthéon-Sorbonne, sein Maîtrise en droit sowie regelmäßige Publikationen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften bilden das Fundament einer Beratung, die in beiden Rechtsordnungen verankert ist. Die Tätigkeit erstreckt sich auf Düsseldorf und Paris.
Zusammenarbeit mit HW&H Avocats & Rechtsanwälte
In komplexen Mandaten erfolgt die Beratung in enger Zusammenarbeit mit HW&H Avocats & Rechtsanwälte in Paris. Diese Kooperation gewährleistet, dass Sachverhalte mit Berührungspunkten zu beiden Ländern aus einer Hand und mit konsistenter strategischer Linie betreut werden — sei es für die deutsche Tochter eines französischen Konzerns, eine Akquisition über die Grenze oder einen internationalen Erbfall.
Rechtsgebiete
Im Mittelpunkt stehen Gesellschaftsrecht (Gründungen, Gesellschaftervereinbarungen, Umstrukturierungen, M&A), Handels- und Vertragsrecht (Vertragsgestaltung und -verhandlung, Kooperationen, AGB), sowie die Begleitung von Unternehmensnachfolgen, Eheverträgen und vermögensstrukturierenden Maßnahmen mit grenzüberschreitendem Bezug.
Zielgruppen
Beraten werden deutsche Unternehmen und Unternehmer mit Aktivitäten in Frankreich, französische Unternehmen mit deutschen Tochtergesellschaften, Joint Ventures und Kooperationen sowie Unternehmerfamilien und Privatpersonen mit Vermögen, Beteiligungen oder familiären Bindungen in beiden Ländern.
Sprachen und Rechtskultur
Beratung und Vertragsgestaltung erfolgen in deutscher und französischer Sprache, ergänzt durch Englisch. Im Vordergrund steht ein Verständnis für die unterschiedlichen Rechts- und Verhandlungstraditionen in Deutschland und Frankreich, das Lösungen ermöglicht, die in beiden Ländern tragfähig sind.
FAQ
- Was bedeutet deutsch-französisches Recht?
- Deutsch-französisches Recht bezeichnet keine eigene Rechtsordnung, sondern grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen deutschem und französischem Recht. Es betrifft insbesondere Gesellschafts-, Vertrags-, Erb- und Familienrecht in Konstellationen mit Bezug zu beiden Ländern.
- Wann brauche ich einen deutsch-französischen Anwalt?
- Sobald ein Sachverhalt rechtliche Berührungspunkte zu beiden Ländern aufweist — etwa eine deutsche Tochter in Frankreich, ein französischer Gesellschafter, grenzüberschreitende Verträge oder ein internationaler Erbfall —, schafft eine in beiden Rechtsordnungen verankerte Beratung Klarheit.
- Welche Sprachen werden in der Beratung verwendet?
- Die Beratung erfolgt auf Deutsch und Französisch sowie auf Englisch. Verträge und Dokumente werden je nach Anwendbarkeit in der jeweiligen Rechtssprache erstellt und besprochen.
- Welches Recht gilt bei deutsch-französischen Verträgen?
- Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird das anwendbare Recht in der Regel durch Rechtswahl bestimmt. Fehlt eine solche, gilt insbesondere die Rom I-Verordnung. Auch Gerichtsstand und Sprachregelungen sollten bewusst vereinbart werden.
- Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit HW&H Avocats & Rechtsanwälte?
- In komplexen deutsch-französischen Mandaten erfolgt die Beratung in enger Zusammenarbeit mit HW&H Avocats & Rechtsanwälte in Paris. So werden beide Rechtsordnungen aus einer Hand und mit konsistenter strategischer Linie betreut.