GmbH-Gründung mit französischen Gesellschaftern — was zu beachten ist
Wer dauerhaft im deutschen Markt operieren will, kommt an der GmbH kaum vorbei. Für französische Gründer und Unternehmen ist die Gründung jedoch mit Überraschungen verbunden — denn das deutsche Gründungsverfahren unterscheidet sich strukturell vom französischen.
Warum überhaupt eine GmbH — und nicht die SAS mit Zweigniederlassung?
Die GmbH ist starrer als die SAS, doch diese Starrheit ist ihre Stärke — klare gesetzliche Struktur, jahrzehntelang erprobte Rechtsprechung, hohe Rechtssicherheit. Zudem ist die GmbH das Vertrauenssignal im deutschen Markt.
Der Kulturschock: die notarielle Beurkundung
Die GmbH-Gründung erfordert zwingend die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (§ 2 GmbHG). Alle Gründungsgesellschafter müssen anwesend oder wirksam vertreten sein. Seit einigen Jahren ist auch Online-Beurkundung möglich (§§ 16a ff. BeurkG).
Stammkapital und Bankkonto
Mindeststammkapital 25.000 Euro (§ 5 GmbHG), bei Gründung mindestens die Hälfte einzuzahlen. Größte praktische Hürde ist das deutsche Geschäftskonto — Banken prüfen ausländische Gesellschafter intensiv.
Geschäftsführung aus Frankreich
Der Geschäftsführer muss weder deutscher Staatsangehöriger sein noch in Deutschland wohnen. Steuerlich ist Vorsicht geboten: Wird die Gesellschaft faktisch aus Frankreich geleitet, kann dort der Ort der Geschäftsleitung begründet werden.
Zweisprachige Satzung
Der Gesellschaftsvertrag kann zweisprachig — deutsch und französisch nebeneinander — beurkundet werden. Bei deutsch-französischen Gründungen ist das der Regelfall.
FAQ
- Kann eine französische Gesellschaft Gesellschafterin einer deutschen GmbH sein?
- Ja. Auch juristische Personen ausländischen Rechts können Gesellschafter einer GmbH sein. Erforderlich sind Existenz- und Vertretungsnachweise — in der Regel ein aktueller Handelsregisterauszug (extrait Kbis) mit Übersetzung und gegebenenfalls Apostille.
- Muss der Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland wohnen?
- Nein. Ein Wohnsitz in Frankreich ist zulässig. Zu beachten sind jedoch die steuerlichen Folgen, wenn die Gesellschaft faktisch aus dem Ausland geleitet wird.
- Kann die Satzung einer GmbH zweisprachig beurkundet werden?
- Ja. Der Gesellschaftsvertrag kann als bilinguales Dokument — Deutsch und Französisch nebeneinander — beurkundet werden.
- Wie lange dauert die Gründung einer GmbH mit ausländischen Gesellschaftern?
- Mit vollständigen Unterlagen und geklärter Bankanbindung: vier bis acht Wochen. Verzögerungen entstehen meist bei der Kontoeröffnung und bei Vollmachts- und Nachweisdokumenten aus dem Ausland.